Förderschwerpunkt: Betriebliche Gesundheitsförderung und Aktive Mobilität

BGF und Aktive Mobilität als Beitrag zum Klimaschutz

Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) erhebt mit dem Rahmenarbeitsprogramm 2024-2028 Gesundheitsförderung und Klimaschutz zu einem seiner Leitthemen. Dabei stellt die Förderung der aktiven Mobilität Beschäftigter, wie beispielsweise Radfahren, Gehen, Roller- oder Scooterfahren einen zukunftsweisenden Ansatz dar, der mit entsprechenden qualitätsgesicherten Prozessen und Maßnahmen bei der Förderung der Gesundheit gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten kann, z.B. durch Reduktion klimaschädlicher Emissionen.


Bereits 2019 stellte der FGÖ mit seinem Projektcall das Thema „Aktive Mobilität – gesund unterwegs! Gehen, radeln, rollern & Co im Alltag“ unter anderem im Setting Betrieb in den Fokus der Projektförderung. Damit wurde die Entwicklung innovativer Zugänge in Schulen, Gemeinden und Betrieben unterstützt. 2024 sollen nun verstärkt Betriebe angesprochen werden, um zur Nachhaltigkeit des Themas beizutragen. Die aktuellen Entwicklungen rund um den Klimawandel und auch die positiven Ergebnisse aus den geförderten Projekten legen eine Intensivierung des Transfers auf die Ebene von Betrieben bzw. in Kombination mit Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) nahe. Der Förderschwerpunkt 2024 zielt daher auf die Umsetzung zeitgemäßer BGF-Ansätze in Kombination mit Aktiver Mobilität, d. h. mit Wirkungen auf Bewegungsförderung bzw. Beitrag zum Klimaschutz und der nötigen Anpassung an diesen ab. Des Weiteren soll zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit der erwerbstätigen Bevölkerung beigetragen werden.

Es können BGF-Projekte gefördert werden, die diese Aspekte in innovativer Art und Weise miteinander verknüpfen und Synergien zwischen BGF, Aktiver Mobilität (und Betrieblichem Mobilitätsmanagement, BMM) und Klimaschutz/-wandelanpassung aufzeigen, wie z.B. den durch gleichzeitige Verbesserung von Gesundheit/Wohlbefinden und Reduktion klimaschädlicher Emissionen erzielbaren Zusatznutzen. Soweit vorhanden sollen innerbetriebliche Handlungsstrategien, insbesondere Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. BGF, BMM und Corporate Social Responsibility (CSR, Ökologie – Ökonomie – Soziales), kombiniert bzw. integriert werden (Vgl. ONR 192500 „Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen (CSR)“ und ÖNORM EN ISO 2600:2010 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“).

Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen des FGÖ (vgl. https://fgoe.org/projektfoerderung).

Für 2024 steht ein Förderbudget für 15 Betriebe mit einer maximalen Förderhöhe von € 25.000,– pro Projekt zur Verfügung.

Anträge können laufend ab dem 01. Jänner 2024 bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monate.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zum Förderschwerpunkt.