Förderschwerpunkt: Betriebliche Gesundheitsförderung und Aktive Mobilität

BGF und Aktive Mobilität als Beitrag zum Klimaschutz

Der FGÖ erhebt „Gesundheitsförderung und Klimaschutz“ seit 2022 zum Leitthema. Aktive Mobilität von Beschäftigten, wie beispielsweise Radfahren, Gehen, Roller-, Scooterfahren bzw. die Kombination von BGF mit Betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) stellt dabei einen zukunftsweisenden Ansatz dar. Mit entsprechenden qualitätsgesicherten Prozessen und Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit kann gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz des Klimas geleistet werden, wie beispielsweise durch die Reduktion klimaschädlicher Emissionen.


Bereits 2019 stellte der FGÖ mit seinem Projektcall das Thema „Aktive Mobilität – gesund unterwegs! Gehen, radeln, rollern & Co im Alltag“ unter anderem im Setting Betrieb in den Fokus der Projektförderung. Dazu wurde 2022, unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse des Calls und unterschiedlicher Stakeholder, ein BGF-Förderschwerpunkt für 2023 entwickelt.

Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts können BGF-Projekte gefördert werden, die Synergien zwischen BGF, Aktiver Mobilität (und Betrieblichem Mobilitätsmanagement) und Klimaschutz/-wandel/-anpassung aufzeigen, wie z.B. den erzielbaren Zusatznutzen durch gleichzeitige Verbesserung der Gesundheit bzw. des Wohlbefindens und Reduktion klimaschädlicher Emissionen. Soweit vorhanden sollen innerbetriebliche Handlungsstrategien, insbesondere Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) und Corporate Social Responsibility, kombiniert bzw. integriert werden.

Anträge können laufend ab dem 01. Jänner 2023 bis spätestens 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 24 Monate.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zum Förderschwerpunkt.