Finanzierung

Dem Förderschwerpunkt wird ein Teil des FGÖ-Förderbudgets 2019 explizit gewidmet (max. € 600.000,-).

Es gilt dabei ein erhöhter Fördersatz von 2/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten.

Die Fördersumme pro Projekt ist je nach Setting mit einem Maximalbetrag begrenzt.

Gefördert werden:

  • Mind. 2 Projekte im Setting Kindergarten/Schule: Fördersatz von 2/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten, max. 72.000,- Förderanteil 
  • Mind. 2 Projekte im Setting Betrieb: Fördersatz von 2/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten, max. 72.000,- Förderanteil
  • Mind. 2 Projekte im Setting Gemeinde/Stadt/Stadtteil/Grätzel: Fördersatz von 2/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten zwischen max. 72.000- max. 160.000,- Förderanteil

Projekte, die die Bedingungen erfüllen und mit geringeren Ressourcen auskommen (z.B. für eine kleinräumige Umsetzung), sind selbstverständlich willkommen.

Im Sinne der Ausfinanzierung der Projekte sind weitere Geldleistungen in der Höhe von 1/3 der anerkennbaren Gesamtprojektkosten durch Fremdfinanzierung oder durch Eigenmittel aufzubringen:

Im Rahmen der Fremdfinanzierung sind Geldleistungen anderer Fördergeber/innen und sonstiger Unterstützender sowie projektbezogene Finanzierungsquellen (wie z.B. Teilnahmebeiträge) möglich. Beiträge anderer Mitfinanzierenden sind in jedem Fall schriftlich zu bestätigen. Sollten bereits zum Zeitpunkt der Einreichung schriftliche Finanzierungszusagen vorliegen, sind diese entsprechend vorzubringen. Liegen zum Einreichdatum noch keine Zusagen vor, können diese bei positiver Förderentscheidung binnen 4 Monate nachgereicht werden. Die allfällige Förderzusage wird jedenfalls erst nach Nachweis der Kofinanzierung verbindlich.

Der Eigenanteil des Projektträgers/der Projektträgerin kann durch liquide Eigenmittel eingebracht werden (Ausfallshaftung) und ist nicht nochmals gesondert schriftlich nachzuweisen.